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Filesharing-Abmahnungen - Stand der Dinge

 

Seit dem BGH Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens" treten fast wöchentlich neue Akteure auf dem P2P-Abmahn-Markt in Erscheinung. In den Jahren 2010 und 2011 hat die Abmahn-Frequenz noch einmal kräftig angezogen.

Schätzungsweise wurden inzwischen über die Jahre mehrere Millionen Bundesbürger wegen angeblichen Filesharings abgemahnt.

 

Besonders auffällig ist momentan die Zunahme von "Serienabmahnungen". Hierbei handelt es sich um Abmahnungen, die von ein und derselben Kanzlei namens unterschiedlicher (angeblicher) Rechteinhaber ausgesprochen werden; regelmäßig sind dabei mutmaßlicher Tatzeitpunkt, IP und Dateicontainer identisch.

 

Derweil pendeln sich die "Vergleichsangebote" zwischen 290,-- € bis 1.200,-- € je abgemahntem Titel ein.

 

Einige der "AAA+" Top-Abmahner haben die "Preise" gesenkt. Fast  alle altbekannten Filesharing-Abmahnkanzleien haben ihr Personal deutlich erhöht. 

 

Wir empfehlen dringend:

 

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie eine P2P-Filesharing-Abmahnung erhalten haben.

Nicht selten sind die geltend gemachten Ansprüche entweder dem Grunde oder der Höhe nach unberechtigt bzw. viel zu weitgehend. Verlassen Sie sich nicht auf unqualifizierte Forenmeinungen und Pseudo-Wahrheiten im Netz. Wir beraten Betroffene individuell aufgrund ihrer persönlichen Umstände zu Pauschalpreisen.

 

Die Kanzlei Schultz betreut inzwischen bundesweit weit über 1.000 betroffene Anschlussinhaber.

Ungeachtet dieser Vielzahl von Abgemahnten gibt es bei uns weder eine Fließband- noch anonyme Internetberatung, sondern wir legen großen Wert auf maßgeschneiderte Beratung. Die Beratung dauert bei uns in Filesharing Fällen im Regelfall mindestens eine Zeitstunde, in der wir Ihre persönliche Sachlage analysieren und die Rechtslage detailliert und für Laien verständlich erklären. Aus diesem Grund bearbeiten wir über die Woche verteilt auch je nach Auslastung nur eine bestimmte Anzahl von Filesharing-Mandaten, um eine individuelle Betreuung gewährleisten zu können.

 

Wer schon vor der Beratung einen Multiple-Choice-Bogen ausfüllen soll, der sollte sich einmal Gedanken über die Qualität der zu erwartenden Leistung machen. Und wem die sichere "Absolution" für +/-- 200 Euro (inkl. USt.) versprochen wird, der sollte sich fragen, wie dies im Hinblick auf regelmäßige Verjährungsfristen von 3 Jahren und weiteren Verzögerungen, kostendeckend sein kann.

 

Siehe auch Sendung N-TV Steuern & Recht vom 18.10.2008 mit Rechtsanwalt Schultz als Rechtsexperte zum Thema "Filesharing-Abmahnung".

Kontakt + Bürozeiten:

fon : +49 (0)2331 - 35 63 75 - 3   

fax : +49 (0)2331 - 35 63 75 - 4    


E-Mail:

 

info [ at ] raschultz.de

Montags bis Freitags, 8.00 bis 19.00 Uhr.

           

Telefonische Terminabsprachen (oder per E-Mail) werden unbedingt erbeten!

                   

 

Posted by: RA Alexander Schultz, LL.M. (Informationsrecht)

 

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