Fernsehbeiträge
WDR Westpol - Magazin
Thema: Internetkriminalität - Identitätsdiebstähle und Phishing
19. September 2010
Erneut wurde in den Medien über einen Fall von Internetkriminalität berichtet, dessen Opfer durch die Kanzlei Schultz betreut wird. So berichtet das Politmagazin Westpol des Westdeutschen Rundfunks in der Sendung vom 19. September 2010 über den Fall einer jungen Mutter, die von den Anwälten eines bekannten E-Payment-Anbieters mehrfach aufgefordert wurde, ihr Konto auszugleichen und Anwaltskosten zu bezahlen. Pikant, denn die junge Dame hatte bei dem beliebten Bezahldienst nie ein Konto registriert und die personenbezogenen Daten, die offensichtlich von unbekannten Dritten missbräuchlich verwendet und registriert wurden, waren bereits veraltet. So war ihr dann auch die bei dem Dienst hinterlegte E-Mail-Adresse völlig unbekannt.
Obwohl sich die junge Mutter zunächst selbständig an die gegnerische Kanzlei wandte und dieser mitteilte, dass von ihr zu keinem Zeitpunkt ein ent- sprechendes Konto registriert worden sei, verlangten die Anwälte vor ihr weitere Nachweise wie die Vorlage einer Strafanzeige und die ausdrückliche schriftliche Versicherung, dass von ihr kein Konto registriert worden sei. Dinge, die man von ihr nicht verlangen konnte, denn es ist nicht Sache eines Opfers, dessen personenbezogene Daten missbraucht wurden, angebliche Zahlungsansprüche zu entkräften. Die Beweislast des Vertragsschlusses obliegt grundsätzlich dem E-Payment-Anbieter, der sich darauf beruft, dass bei ihm ein Konto durch den Betroffenen eröffnet wurde.

Quelle: Westdeutscher Rundfunk, Düsseldorf
Ganz offensichtlich ist die junge Mutter zum Opfer eines Falls von Identitätsdiebstahl geworden. Neben dem klassischen Online-Banking-Phishing ist in der anwaltlichen Praxis eine stete Zunahme sog. Identitätsdiebstähle zu verzeichnen. Beim Identitätsdiebstahl werden personenenbezogene Daten einer real existierenden Person von unbekannten Dritten (zumeist Phishern) dazu missbraucht, um mit den Daten Benutzerkonten bei Diensteanbietern einzurichten, um dann im Weiteren über diese Accounts Verfügungen zu tätigen. Den Ärger hat dann zunächst derjenige, auf dessen Name das Benutzerkonto registriert wurde. Besonders ärgerlich wird es, wenn dann die Anbieter noch gegenüber dem Opfer den Eindruck erwecken, dieses müsse den Identitätsdiebstahl nachweisen oder irgendwie glaubhaft machen. Nicht das Opfer, sondern der Anbieter steht in der Beweislast.
N-TV - Steuern & Recht
Thema: Vertragsfallen im Internet
09. Dezember 2008
Seit Jahren werden Verbraucher durch zahllose Anbieter im Internet, die auf den ersten Blick ihre "Inhalte" kostenfrei anbieten, in sog. "Vertrags-" oder "Abofallen" gelockt. Die Anbieter setzen dabei auf Themen, die ein möglichst breites Publikum ansprechen. Populär sind "Download-Angebote", SMS- Versand, Klingeltöne, Führerscheintests, Routenplaner, IQ-Tests, Stamm- bäume etc. Das Prozedere ist immer gleich: Ca. 2 Wochen nach Eingabe der persönlichen Daten geht dem Irregeführten eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung zu. Der Anbieter beruft sich auf einen vermeintlichen Vertragsschluss, wonach für eine angeblich erbrachte oder noch zu erbringende Dienstleistung(en) ein bestimmter Betrag geschuldet sei (Klassiker: Hauptforderung i.H.v. 96,- €). Entsprechende "Kostenhinweise" finden sich meistens im Kleingedruckten oder irgendwo abgesetzt auf der Webpage des Anbieters. Wer nicht zahlt, der bekommt Post von einem Inkassodienstleister. Dieser Dienstleister fordert neben der Hauptforderung noch Inkassokosten ein und stellt dem Empfänger zudem weitere Kosten und Zwangsmaßnahmen in Aussicht. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass der Verbraucher eine Zahlung zugunsten des "Anbieters" vornimmt.

Quelle: N-TV Nachrichtenfernsehen GmbH, Köln
Die N-TV Sendung "Steuern und Recht" vom 09. Dezember 2008 behandelte den Fall eines Abo-Fallen-Opfers und zeichnet den Verlauf des Falls nach. Rechtsanwalt Schultz vertritt bundesweit zahlreiche Opfer von so genannten "Abo- und Vertragsfallen" und wurde als Rechtsexperte zu der Thematik befragt. In den meisten Fällen stellt es sich so dar, dass die Betroffenen über ihre Verbraucherrechte nicht ausreichend informiert oder Preise intrans- parent dargestellt wurden. Nicht selten wird auch über den genauen Leistungsumfang getäuscht, den der Anbieter zu erbringen verspricht. Zudem häufen sich in letzter Zeit Fälle, in denen Betroffene bestreiten, jemals die fragliche Internetseite besucht zu haben. Dies legt den Verdacht nahe, dass sich diverse "Anbieter" personenbezogene Daten auf datenschutzrechts- widrige Art und Weise verschaffen, insbesondere durch das Abfragen ent- sprechender Daten im anderen Zusammenhang.
N-TV - Steuern & Recht
Thema: Bewertungsportale und Äußerungsrecht
18. Oktober 2008
Vielerorts kann man heutzutage fremde Leistungen und Produkte bewerten. Ob bei E-Bay, MyProf oder Ciao, nicht selten fallen die Bewertungen alles andere als positiv aus. Bewertungen sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt. Problematisch wird es, wenn falsche Tatsachenbehauptungen hinzukommen oder die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird. Unzutreffende Tatsachenbehauptungen sind genau wie eine Beleidigung immer unzulässig. Während unter einer Meinungsäußerung eine subjektive Wertung zu verstehen ist, lässt sich eine Tatsachenbehauptung (zumindest theoretisch) auf Ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen; sie ist der Beweisführung zugänglich.

Quelle: N-TV Nachrichtenfernsehen GmbH, Köln
Die N-TV Sendung "Steuern und Recht" vom 18. Oktober 2008 behandelte den Fall eines Besuchers einer Berliner "In"-Kneipe, der im Anschluss an seinen Besuch die Kneipe im Internet bewertete. Dem Pächter der Kneipe passte die Bewertung überhaupt nicht. Er ließ seinen ehemaligen Kunden durch einen Rechtsanwalt kostenpflichtig abmahnen und verlangte Unterlassung verschiedener Äußerungen. Erneut nahm Rechtsanwalt Schultz als Experte Stellung und klärte die Zuschauer über mögliche risikominimierende Reaktionen des abgemahnten Kneipenbesuchers auf.
Wer Dritte im Internet bewertet, der muss seine Worte mit Bedacht wählen. Vor allem sollte man berücksichtigen, dass fast alle Äußerungen in (Dritt-)Archiven für sehr lange Zeit konserviert werden. Andererseits genießen Privatpersonen ein sog. Laienprivileg, d.h. es kann ihnen nicht zugemutet werden, ohne spezielle Anhaltspunkte unwidersprochene Tatsachen- behauptungen aus Medienberichten auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Die Anforderungen an Journalisten sind insoweit bedeutend höher. Gleichwohl sollte man sich darüber im klaren sein, dass potenziell geschäftschädigende Äußerungen ein teures Nachspiel haben können.
N-TV - Steuern & Recht
Thema: Unerlaubtes Filesharing in P2P-Netzwerken
23. Mai 2008
Die Kanzlei Schultz vertritt bundesweit eine große Anzahl von Anschlussinhabern, die wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken abgemahnt wurden. Abgemahnt wird praktisch immer der Anschlussinhaber, selbst wenn dieser persönlich überhaupt keinen bewussten Tatbeitrag geleistet hat. Die angeblichen Rechteinhaber stützen sich dabei auf die Grundsätze der allgemeinen Störerhaftung. Seit geraumer Zeit häufen sich auch sog. "Nischen-Abmahnungen" wie die von deutschen oder US-amerikanischen Porno-Labels. Schon das kurze Einklinken in Torrents u.ä. hat regelmäßig die Protokollierung der IP in einem "Spider" zur Folge. Zumeist wird dann der Anschlussinhaber mittels eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG bzw. § 113 TKG ermittelt.
Quelle: N-TV Nachrichtenfernsehen GmbH, Köln
Die N-TV Sendung "Steuern und Recht" vom 23. Mai 2008 widmete sich dieser Problematik und man berichtete über einen spektakulären Fall, in dem ein Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen in mehreren tausend Fällen abgemahnt wurde. Rechtsanwalt Schultz, der den Betroffenen vertrat, erklärte in dem Beitrag die Problematik der mittelbaren Störerhaftung aus Sicht des abgemahnten Anschlussinhabers und die unterschiedliche (bundesweite) instanzgerichtliche Rechtsprechung.
Häufig ist den von einer Abmahnung Betroffenen an einer praktischen kostengünstigen Lösung gelegen und nicht an einem risikobehafteten Rechtsstreit. Bei versierter anwaltlicher Vertretung ist es in vielen Fällen möglich, den Streit außergerichtlich beizulegen oder Risiken erheblich zu minimieren. Nicht selten sind die vom abmahnenden angeblichen Rechteinhaber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde oder der Höhe nach in dem geltend gemachten Umfang unberechtigt.
Ob und inwieweit ein Anschlussinhaber, der weder Täter noch Teilnehmer ist, für Rechtsverletzungen Dritter auf Unterlassung und auf Erstattung von Anwaltskosten in Anspruch genommen werden kann, ist insbesondere in Fällen familiärer Konstellationen sehr umstritten. Hierbei unterscheiden die Gerichte im Rahmen der sog. "Störerhaftung" auch zwischen volljährigen und minderjährigen potenziell in Frage kommenden "Tätern".
In derartigen Konstellationen sollte unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und in Anbetracht des im Raume stehenden Prozesskostenrisikos eine für den abgemahnten Anschlussinhaber individuelle Lösung gesucht werden.
ARD-Ratgeber Recht
Thema: Warenimport und Zollärger im EBay- und Versandhandel
7. Januar 2008
Jeder kann im Internet kaufen oder verkaufen, insbesondere über die Internethandelsplattform ebay? Sicherlich - so ein eBay-Shop oder simples Verkaufsangebot ist schnell eingerichtet, doch es gilt eine Menge zu beachten. Dies gilt auch für Käufer, ansonsten kann aus einem vermeintlichen Schnäppchen schnell eine teure Überraschung werden. Wer denkt schon an den Zoll, wenn Kaffee oder Tabak in kleinen Mengen zum Eigenbedarf über den Onlineshop im Internet bestellt wird. Auch sehen sich Verbraucher bei regelmäßigen Verkäufen über eBay schnell dem Verdacht ausgesetzt, dass sie unternehmerisch tätig sind. In solchen Fällen besteht dann auch noch gleich das Risiko, den markenrechtlichen Anwendungsbereich durch "geschäfts- mäßiges" Handeln zu eröffnen. Entsprechende Blauäugigkeit kann teure Abmahnungen durch Markeninhaber, unvermutete Wettbewerber bzw. Verbraucherverbände und Forderungen seitens des Finanzamtes nach sich ziehen.

Quelle: Westdeutscher Rundfunk, Köln
Für die vom WDR produzierte Sendung des ARD Ratgeber Rechts vom 7. Januar 2008 wurde Rechtsanwalt Schultz von der Redaktion zum Thema Abmahnungen und Internetkäufen befragt und gab einige Antworten. Der passende ARD-Ratgeber Artikel ist auf der Webseite des WDR zu finden.