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Kosten:

 

Die Kanzlei rechnet Leistungen bei einer Vertretungstätigkeit in der Regel anhand den jeweiligen Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz (RVG) ab. Dabei richtet sich  im Zivilrecht die Höhe des Entgelts bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung nach der Höhe des Streitwertes. 

 

Die gesetzlichen Gebührentatbestände  stellen Pauschalbeträge dar, die je nach Verfahrensabschnitt nur einmal fällig werden. 

 

Je nach Mandat kommen auch Vereinbarungen über Stundensätze oder Pauschalbeträge für die gesamte Mandatsabwicklung in Betracht. In Fällen von hohen Streitwerten, z.b. bei einer urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Abmahnung, trifft Rechtsanwalt Schultz regelmäßig mit seinen Mandanten unter Abwägung des Risikos außergerichtliche Pauschal- vereinbarungen. Außergerichtlich ist es immer möglich, Kosten auszuhandeln, die nicht nach Streitwert abgerechnet werden.

 

In der ersten außergerichtlichen Beratung orientieren sich die Kosten, ganz im Sinne des § 34 RVG (Erstberatung), am Umfang Ihres Beratungsbedarfs. Vor jeder Erstberatung erfolgt zunächst eine Aufklärung über die anfallenden Kosten. Im Durchschnitt liegen die Erstberatungskosten zwischen 90,-- bis 220,-- € (inkl. USt. für Endverbraucher).

 

Soweit zwischen Ihnen und der Kanzlei Schultz eine Abrechnung nach Zeit zu einem individuell ausgehandelten Satz vereinbart wird, erfolgt eine minutengenaue Abrechnung mit Tätigkeitsbeschreibung. Transparenz wird bei uns groß geschrieben. 

 

Scheuen Sie also bitte nicht den Erstkontakt, weil Sie vermeintlich hohe Anwaltskosten befürchten. Eine  Problemschilderung Ihrerseits mit der Bitte um eine Kostenprognose verursacht keine Kosten! Diese Kostenprognose wird Ihnen auch gerne an anderer Stelle als "kostenloses Erstgespräch" verkauft, was eigentlich eine gesetzliche Selbstverständlichkeit ist. Häufig fallen niedrigere Gebühren an als Ratsuchende glauben.

 

Insbesondere Start-Ups, Jungunternehmern und kleineren E-Commerce-Händlern kommt die Kanzlei Schultz preislich immer gerne mit pauschalen Vergütungen im Hinblick auf eine längerfristige Geschäftsverbindung entgegen.

Gerne teilen wir Ihnen auf Nachfrage unsere Sätze mit.